IT Dienstleister für die Region Hannover und Raum Celle

Am Markshof 2

29339 Wathlingen

+49 5144 97 277 80

Technischer Support

Mo. bis Fr.: 08:30 - 17:00

Öffnungszeiten

DGUV Vorschrift 3

Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen gemäß der Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3.

Die DGUV V3 Elektroprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in allen Bereichen, wie Verwaltung, Industrie und Gewerbe. Dazu zählen im Allgemeinen alle elektrisch betriebenen Geräte, die über eine Steckdose angeschlossen beziehungsweise über eine flexible Anschlussleitung verfügen und folglich nicht fest am Netz angeschlossen sind. Bei der Prüfung kontrollieren wir, ob sich die Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der geltenden Verordnungen und Vorschriften befinden. Da die DGUV V3 Prüfung hauptsächlich der Sicherheit dient, muss sie in regelmäßigen Abständen erfolgen – eine Nichteinhaltung oder Überziehung der Prüffristen kann deshalb mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Regelmäßigkeit der Prüfung elektrischer Anlagen ist gesetzlich festgelegt. Eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist abhängig nach Einsatzart, entweder jährlich (unter baustellenähnlichen Bedingungen) oder alle zwei Jahre (unter büroähnlichen Bedingungen) vorgesehen.  Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss dagegen in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden, wobei für risikobehaftete Anlagen gesonderte Intervalle festgelegt werden können.

Inhalt der DGUV V3 Elektroprüfung:

  • Sichtprüfungen der Betriebsmittel
  • Messungen des Schutzleiterwiderstandes
  • Messungen des Isolationswiderstandes
  • Messung des Berührstroms
  • Messung des Geräteableitstroms (direkte Messung, Differenz oder Ersatzableitstrom
  • Erstellung und Anbringung neuer Prüfplakette

Optional:

  • Barcode Inventarisierung: Inventarisierung mittels Barcode. Aufnahme des geprüften Gerätes von Geräteart, Hersteller, Standort sowie ggf. der Prüffristen (Fälligkeit) Erstellung einer Inventarliste im Format xls (Excel)
  • Aufnahme der Prüfprotokolle in eine Datenbank
  • Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungsbeurteilung je Gerät für elektrische Betriebsmittel gemäß §3 BetrSichV. TRBS 1111 und TRBS 1201. Ermittlung der Einzelprüffristen und Übergabe der gerichtsfesten Dokumentation sowie der Gefährdungsbeurteilung.

Es muss gewährleistet werden, dass die Anlagen nach Vereinbarung ohne Wartezeiten zur Verfügung stehen.

Kontaktieren Sie uns, oder nutzen Sie unser Kontaktforumular und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.


Copyright 2020 and Desgin by ABAKUS IT-Systemhaus

Image Source: WOCinTechChatIcon Finder